Komplette Abwicklung von Fahrzeug-Änderungen gem. §33 KFG
- Gewindefahrwerke
- Luftfahrwerke
- Motortausch
- Spoiler, Bodykits, Distanzscheiben etc. etc.
Bei Fahrwerksänderungen ist keine Vorführung des Fahrzeugs
bei der OÖ Landesregierung notwendig!
Nur PKW! Keine Motorräder!
Eigene KFZ-Prüfstelle in 4850 Timelkam direkt an der Bundesstraße B1! (ACHTUNG: An der Büroadresse in St. Lorenz/Mondsee finden keine Fahrzeugüberprüfungen statt!)
Terminvereinbarung notwendig!
Ich komme auch zu Ihnen in Ihre KFZ-Werkstatt (in OÖ)!
Mitglied der Fachgruppe Fahrzeugtechnik der Kammer der ZiviltechnikerInnen!